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Datensicherheit

Datensicherheit

Alternativtext

Der Datenschutz steht bei der neuen Gesundheitskarte an erster Stelle! Um die Daten der Versicherten so sicher wie möglich zu machen, kommen modernste Verschlüsselungstechniken zum Einsatz. Zudem ist die Speicherung der medizinischen Daten ausschließlich zum Zweck der medizinischen Versorgung erlaubt.
Zugriff auf die Daten haben nur die Versicherten selbst und Angehörige der Heilberufe (z.B. Ärzte und Apotheker), die über einen entsprechenden elektronischen Ausweis verfügen. Darüber hinaus werden die Gesundheitsdaten (mit Ausnahme von Notfalldaten) nur nach Eingabe einer persönlichen Geheimnummer (PIN) durch die Versicherten freigegeben. Unberechtigte Dritte haben keinen Zugang zu den medizinischen Daten.


Jeder bestimmt selbst, wer seine Daten sehen darf

Mit der neuen Gesundheitskarte bekommen die Versicherten die Möglichkeit, mitzubestimmen, wer ihre persönlichen Dokumente sehen darf und wer nicht. Durch „Zugriffsrechte“ gibt die Gesundheitskarte die Möglichkeit, Informationen auszublenden oder sie nur bestimmten Ärzten zugänglich zu machen.
Zusammen mit den Ärzten entscheiden die Versicherten, welche medizinischen Daten gespeichert werden. Die Versicherten können festlegen, wer welche Informationen sehen und bearbeiten darf. Zudem können sie kontrollieren, wer auf die Daten zugegriffen hat. So wird für den Arzt und für die Versicherten vieles transparenter.


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Diese Grafik zeigt, unter welchen Voraussetzungen auf Versichertendaten zugegriffen werden kann.


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Medizinische Daten - mehrfach gesichert

Die medizinischen Daten der Versicherten sind – ähnlich wie bei der EC-Karte – durch eine persönliche Geheimzahl geschützt. Arztbriefe, Befunde oder Laborwerte bleiben ohne Freigabe durch diese PIN elektronisch verschlüsselt. Selbst wenn die Karte verloren geht, bleiben Notfalldaten, Arzneimitteldokumentation und Patientenakte unsichtbar. Ein Unberechtigter könnte nur die auf der Karte aufgedruckten Versichertendaten lesen. An andere Informationen kommt er nicht heran. 

 

Eine Ausnahme sind die Notfalldaten. Sie können ohne Eingabe der PIN vom Arzt gelesen werden, da ansonsten bei einem bewusstlosen Patienten die möglicherweise lebensrettenden Informationen nicht zur Verfügung stehen würden.

Auch für Kontrolle ist gesorgt, denn die letzten 50 Zugriffe auf die medizinischen Daten und Verordnungen werden auf der Gesundheitskarte gespeichert. Damit kann jeder Versicherte jederzeit kontrollieren, wer wann mit seinen Daten zu tun hatte.


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