Die elektronische Gesundheitskarte ist Teil einer umfangreichen Modernsierung des deutschen Gesundheitswesens. Sie führt nicht nur zu mehr Qualität und Sicherheit für die Patienten, sondern erhöht auch die Effizienz in der medizinischen Versorgung. Jeder Arzt hat künftig schnell und verlässlich Zugriff auf die wichtigsten Informationen – so lässt sich beispielweise bei Notfällen über die Karte ermitteln, ob Arzneimittelunverträglichkeiten bestehen. Dabei hat die Sicherheit der Gesundheitsdaten höchste Priorität.
Der Verband der privaten Krankenversicherung unterstützt die Einführung der neuen Gesundheitskarte von Beginn an auf freiwilliger Basis. Zum Schutz der Gelder ihrer Versicherten haben die PKV-Unternehmen allerdings nun entschieden, nicht am Basis-Rollout der elektronischen Gesundheitskarte teilzunehmen sowie die Beteiligung an den laufenden Tests zu unterbrechen und keine Karten mehr herauszugeben.
Denn mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte sind Investitionen in dreistelliger Millionenhöhe für die private Krankenversicherung verbunden. Anders als bei den gesetzlichen Kassen ist der Einsatz der Karten von Privatpatienten aber nicht verpflichtend für Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser oder Apotheker. Diese Situation ist nicht akzeptabel – auch Privatversicherte müssen sicher sein können, dass sie die Vorteile der neuen Karte nutzen können. Sobald eine entsprechende verpflichtende Anwendung für die Leistungserbringer gegeben ist, werden die privaten Krankenversicherungen wieder Karten an ihre Versicherten ausgeben.